Widerrufsbutton: Was hat sich geaendert?
Am 19. Juni 2026 ist § 356a BGB in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet jeden Unternehmer, der online Vertraege mit Verbrauchern schliesst, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen — den sogenannten Widerrufsbutton.
Das betrifft nicht nur klassische Online-Shops. Auch Dienstleister mit Online-Buchungen, Abo-Modelle, Kursanbieter und jede Website, auf der Verbraucher digital einen Vertrag abschliessen koennen, fallen unter die neue Regelung.
Info
§ 356a BGB setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um. Die Pflicht gilt ohne Uebergangsfrist — seit dem 19. Juni 2026 koennen fehlende Buttons abgemahnt werden.
Der entscheidende Punkt: Es reicht nicht mehr, eine E-Mail-Adresse oder ein allgemeines Kontaktformular fuer den Widerruf anzubieten. Der Gesetzgeber verlangt eine eigene, klar erkennbare Schaltflaeche mit spezifischen Anforderungen.
Wen betrifft die Pflicht — und wen nicht?
Die neue Regelung gilt fuer alle B2C-Vertraege, die ueber eine Online-Benutzeroberflaeche geschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
✓ Betroffen
- Online-Shops (Shopify, WooCommerce, etc.)
- Abo-Dienste und Mitgliedschaften
- Online-Buchungsportale (Kurse, Termine)
- Digitale Downloads und Software-Lizenzen
✗ Nicht betroffen
- Reine Informationswebsites ohne Vertragsschluss
- B2B-Geschaefte (Vertrag zwischen Unternehmern)
- Dienstleistungen ohne Online-Vertragsschluss
- Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden
Fuer einen Handwerkerbetrieb mit reiner Firmenwebsite ohne Shop-Funktion aendert sich nichts. Sobald aber ein Kunde online eine Leistung buchen und bezahlen kann — etwa eine Reinigung, einen Kurs oder ein Beratungspaket — greift die Pflicht.
Was der Button technisch koennen muss
Der Widerrufsbutton ist kein beliebiger Link. § 356a BGB stellt konkrete Anforderungen an die technische Umsetzung:
Technische Pflicht-Anforderungen
- ✓ Klar beschriftete Schaltflaeche mit dem Text „Vertrag widerrufen" oder gleichwertiger Formulierung
- ✓ Ohne Login oder Kundenkonto erreichbar — auch Gast-Kaeufer muessen widerrufen koennen
- ✓ Waehrend der gesamten Widerrufsfrist staendig verfuegbar und sichtbar
- ✓ Automatische Eingangsbestaetigung per E-Mail nach Absenden des Widerrufs
- ✓ Vorausgefuellte Felder mit Vertragsdaten, soweit dem Unternehmer bekannt
- ✓ Kein Medienbruch — der gesamte Prozess muss digital ablaufen
Ein haeufiger Fehler: Den Widerrufsbutton im Footer verstecken oder nur im Kundenbereich nach Login anzeigen. Beides genuegt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Der Button muss fuer jeden Besucher sichtbar und ohne Huerden nutzbar sein.
Technisch handelt es sich um ein elektronisch verknuepftes Formular mit vordefinierten Datenfeldern. Nach dem Absenden muss automatisch eine Eingangsbestaetigung ausgeloest werden — keine Widerrufsbestaetigung, sondern lediglich die Bestaetigung, dass die Erklaerung eingegangen ist.
Was passiert, wenn der Button fehlt
Die Konsequenzen eines fehlenden Widerrufsbuttons sind empfindlich:
Verlaengerte Widerrufsfrist: Ohne korrekt implementierten Button verlaengert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Das bedeutet: Ein Kunde kann ein Produkt fast ein Jahr nach dem Kauf zurueckgeben, wenn der Shop den Button nicht hatte.
Abmahnrisiko: Wettbewerber und Abmahnverbaende koennen fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbuttons als Wettbewerbsverstoss abmahnen. Da es keine Uebergangsfrist gab, sind Abmahnungen seit dem 19. Juni 2026 moeglich.
Beweislast: Der Unternehmer muss im Streitfall nachweisen, dass der Button zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses korrekt implementiert war. Eine Dokumentation der Implementierung ist daher sinnvoll.
Info
Laut § 356a Abs. 2 BGB genuegt es nicht, den Widerruf ueber andere Kanaele (Telefon, Brief, allgemeines Kontaktformular) zu ermoeglichen. Die elektronische Funktion ist zusaetzlich Pflicht — nicht alternativ.
So setzen Sie den Button im Shop-System um
Die Umsetzung haengt vom eingesetzten Shop-System ab. Hier die gaengigsten Loesungen:
WooCommerce (WordPress)
WooCommerce-Nutzer haben mehrere Optionen:
- Germanized Plugin (ab Version 4.0): Das verbreitete Plugin fuer deutsche Rechtstexte integriert den Widerrufsbutton direkt — kein separates Plugin noetig.
- EU Widerrufsbutton Plugin (vendidero): Kostenloses Plugin im offiziellen WordPress-Plugin-Verzeichnis. Erstellt die Schaltflaeche mit Formular und automatischer Eingangsbestaetigung.
- German Market (ab Version 3.58): Ebenfalls native Integration fuer MarketPress-Nutzer.
Shopify
Shopify bietet Stand September 2026 keine native Loesung. Shop-Betreiber muessen den Button selbst implementieren — entweder ueber eine eigene Seite mit Formular oder ueber Drittanbieter-Apps. Wichtig: Die Loesung muss die automatische Eingangsbestaetigung sicherstellen, nicht nur ein Formular anzeigen.
Andere Systeme
Fuer Gambio, JTL und Magento existieren ebenfalls Plugin-Loesungen ueber die jeweiligen Marktplaetze. Bei Eigenentwicklungen muss das Formular die oben genannten technischen Anforderungen erfuellen.
Umsetzungs-Checkliste
- ✓ Button mit „Vertrag widerrufen" ist auf der Website sichtbar (nicht nur im Kundenkonto)
- ✓ Formular fragt Mindestdaten ab: Name, Bestellnummer/Vertragsdaten, E-Mail
- ✓ Automatische Eingangsbestaetigung wird per E-Mail versendet
- ✓ Button funktioniert ohne Login/Registrierung
- ✓ Button ist waehrend der gesamten Widerrufsfrist erreichbar
- ✓ Implementierung ist dokumentiert (Screenshot mit Datum)
Typische Fehler bei der Umsetzung
In der Praxis sehen wir bei KMU-Shops immer wieder dieselben Fehler:
1. Button nur im Kundenbereich: Gaeste, die ohne Account bestellt haben, koennen den Button nicht erreichen. Das ist rechtswidrig.
2. Allgemeines Kontaktformular statt Widerrufsformular: Ein normales Kontaktformular erfuellt die Anforderungen nicht. Es fehlen die vordefinierten Felder und die automatische Eingangsbestaetigung.
3. Keine Eingangsbestaetigung: Der Kunde muss nach Absenden sofort eine automatische E-Mail erhalten. Ein manuelles „Wir melden uns" reicht nicht.
4. Button im Footer versteckt: Der Button muss auffindbar sein. Best Practice: Eigener Menuepunkt „Widerruf" oder „Vertrag widerrufen" in der Hauptnavigation oder im Service-Bereich.
5. Verwechslung mit Kuendigungsbutton: Der Kuendigungsbutton (§ 312k BGB, seit Juli 2022) und der Widerrufsbutton sind zwei verschiedene Pflichten. Abo-Anbieter brauchen moeglicherweise beide.
Was KMU jetzt konkret tun sollten
Wer einen Online-Shop betreibt oder online Vertraege mit Verbrauchern schliesst, sollte jetzt handeln — nicht weil die Frist laeuft, sondern weil sie seit drei Monaten abgelaufen ist.
Sofort-Massnahmen
- ✓ Pruefen: Schliesst Ihre Website B2C-Vertraege online ab? Falls ja → Button ist Pflicht
- ✓ Shop-System checken: Ist ein Widerrufsbutton-Plugin installiert und aktiv?
- ✓ Funktionstest: Button ohne Login aufrufen, Formular absenden, Eingangsbestaetigung pruefen
- ✓ Sichtbarkeit: Ist der Button ohne Scrollen oder Suchen erreichbar?
- ✓ Dokumentation: Screenshot der Implementierung mit Datum sichern
Fuer Unternehmen, die aktuell keinen Online-Vertragsschluss anbieten, aber einen planen — etwa eine Online-Terminbuchung oder ein Kursportal — sollte der Widerrufsbutton von Anfang an eingeplant werden.
Der Aufwand fuer die Implementierung ist ueberschaubar: Bei WooCommerce ist es ein Plugin, das in 15 Minuten eingerichtet ist. Bei Shopify braucht es etwas mehr Handarbeit, aber auch hier ist die technische Umsetzung in ein bis zwei Stunden machbar.
Wer unsicher ist, ob die eigene Website unter die Pflicht faellt, sollte das mit einem auf E-Commerce spezialisierten Anwalt klaeren — die Kosten dafuer sind deutlich geringer als die einer Abmahnung.
Widerrufsbutton pruefen lassen
Sie sind unsicher, ob Ihr Shop den Widerrufsbutton korrekt umsetzt? Wir pruefen Ihre Website und zeigen Ihnen, was zu tun ist — kostenlos und unverbindlich.
"Kostenlose Analyse anfragen" →