Das BFSG: Worum es geht und wen es betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind, barrierefrei gestaltet sein — und das schließt Websites und Online-Shops ausdrücklich ein.
Betroffen ist jedes Unternehmen, das über seine Website Dienstleistungen für Endkunden anbietet. Das heißt konkret: Kontaktformulare, Buchungssysteme, Online-Shops, Download-Bereiche oder Terminbuchungen machen eine Website zur digitalen Dienstleistung im Sinne des Gesetzes. Ein reiner Visitenkarten-Auftritt ohne Interaktion fällt theoretisch nicht darunter — aber sobald ein Formular eingebunden ist, greift die Pflicht.
Einzige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die keine digitalen Dienstleistungen für Verbraucher erbringen. Aber Vorsicht: Ein Handwerker mit Kontaktformular und 8 Mitarbeitern ist bereits im Geltungsbereich, wenn er über die Website Aufträge annimmt.
Info
Laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sind schätzungsweise 80 % aller deutschen KMU-Websites noch nicht BFSG-konform — obwohl die Pflicht seit fast einem Jahr gilt.
Erste Abmahnungen und Bußgelder: Die Schonfrist ist vorbei
Die erste dokumentierte BFSG-Abmahnung kam bereits im August 2025 — nur sechs Wochen nach Inkrafttreten. Seitdem berichten auf Barrierefreiheitsrecht spezialisierte Kanzleien von einer wachsenden Zahl an Abmahnungen, vor allem gegen Online-Shops mit offensichtlichen Verstößen.
Anfang 2026 folgten die ersten Bußgelder durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Die Staffelung:
- Einfache Verstöße (fehlende Barrierefreiheitserklärung, einzelne WCAG-Fehler): bis 10.000 Euro
- Schwere oder wiederholte Verstöße (systematische Nichtkonformität, Ignorieren von Nachbesserungsfristen): bis 100.000 Euro
In der Praxis setzen die Behörden bei Erstverstößen bisher auf Nachbesserungsfristen von 4 bis 8 Wochen. Wer diese verstreichen lässt, muss mit dem vollen Bußgeldrahmen rechnen.
Zusätzlich zum behördlichen Weg können Mitbewerber über das Wettbewerbsrecht (UWG) abmahnen. Die Kosten einer solchen Abmahnung liegen typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro — und Mehrfachabmahnungen sind keine Seltenheit.
Im März 2026 hat die EU-Kommission Deutschland offiziell gerügt, weil die Umsetzung des BFSG noch Lücken aufweist. Das erhöht den Druck auf die Marktüberwachungsbehörden, konsequenter durchzusetzen.
WCAG 2.1 AA: Der technische Standard hinter dem Gesetz
Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum auf den internationalen Standard WCAG 2.1 Level AA aufbaut. Dieser Standard organisiert Barrierefreiheit in vier Prinzipien:
1. Wahrnehmbarkeit — Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel, Text muss einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund haben.
2. Bedienbarkeit — Jede Funktion muss per Tastatur erreichbar sein. Der Fokus muss sichtbar sein. Keine Inhalte dürfen automatisch starten (Audio, Video, Animationen), ohne dass der Nutzer sie stoppen kann.
3. Verständlichkeit — Formulare brauchen klare Labels und verständliche Fehlermeldungen. Die Seitensprache muss im HTML-Code definiert sein (`lang="de"`). Navigation muss konsistent sein.
4. Robustheit — Semantisches HTML statt rein visueller Gestaltung. ARIA-Attribute müssen korrekt eingesetzt werden. Die Website muss mit assistiven Technologien (Screenreader, Sprachsteuerung) funktionieren.
Info
Automatisierte Test-Tools wie Lighthouse, WAVE oder axe DevTools finden laut Studien nur 30–40 % aller Barrierefreiheitsprobleme. Manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader sind unverzichtbar.
Die häufigsten Fehler auf KMU-Websites
In der Praxis scheitern die meisten Websites an denselben Grundproblemen. Hier die Fehler, die Abmahnkanzleien als Erstes prüfen:
Typische BFSG-Verstöße
- ✓ Bilder ohne Alt-Text oder mit nichtssagendem Alt-Text wie „Bild1.jpg"
- ✓ Kontrastverhältnis unter 4,5:1 — besonders bei hellgrauem Text auf weißem Grund
- ✓ Formulare ohne verknüpfte Labels (Platzhalter-Text allein reicht nicht)
- ✓ Navigation nicht per Tastatur bedienbar, kein sichtbarer Fokusrahmen
- ✓ Fehlende Barrierefreiheitserklärung auf der Website
- ✓ Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
- ✓ Fehlende Seitensprache im HTML-Element
Besonders tückisch: Viele Website-Baukästen und Templates liefern von Haus aus kein barrierefreies HTML. Wer eine WordPress-Seite mit einem beliebigen Theme betreibt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Ausgabe WCAG-konform ist — auch wenn der Anbieter „Barrierefreiheit" als Feature bewirbt.
Konkrete Maßnahmen: So machen Sie Ihre Website konform
✓ Tun
- Alt-Texte für alle Bilder schreiben, die Inhalt transportieren
- Kontraste mit Tools wie WebAIM Contrast Checker prüfen und anpassen
- Formulare mit echten `
- Komplette Tastaturnavigation testen — Tab, Enter, Escape
- Barrierefreiheitserklärung erstellen und verlinken
✗ Lassen
- Overlay-Tools als Komplettlösung einsetzen — sie beheben keine strukturellen Probleme
- Barrierefreiheit auf „später" verschieben — die Abmahnfrist läuft
- Automatisierte Tests als einzige Prüfung nutzen
- Alt-Texte mit Keyword-Stuffing füllen statt Bildinhalte zu beschreiben
- ARIA-Attribute wahllos einsetzen — falsches ARIA ist schlimmer als keines
Schritt-für-Schritt-Vorgehen für bestehende Websites
Schritt 1: Ist-Zustand prüfen. Führen Sie einen automatisierten Test mit WAVE oder dem Lighthouse-Accessibility-Audit in Chrome DevTools durch. Notieren Sie die gefundenen Fehler.
Schritt 2: Manuelle Tastaturprüfung. Navigieren Sie Ihre gesamte Website nur mit der Tab-Taste. Können Sie jedes Menü öffnen, jedes Formular ausfüllen, jeden Button klicken? Ist der aktuelle Fokus immer sichtbar?
Schritt 3: Screenreader-Test. Aktivieren Sie VoiceOver (Mac) oder NVDA (Windows, kostenlos) und lassen Sie sich Ihre Startseite vorlesen. Werden Bilder sinnvoll beschrieben? Werden Überschriften in der richtigen Hierarchie erkannt?
Schritt 4: Kontraste korrigieren. Jede Text-Hintergrund-Kombination muss mindestens 4,5:1 erreichen. Große Schrift (ab 18pt oder 14pt fett) darf 3:1 haben. Nutzen Sie den WebAIM Contrast Checker zur Prüfung.
Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und muss den Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus enthalten. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt Mustervorlagen bereit.
Warum Barrierefreiheit auch wirtschaftlich sinnvoll ist
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht — sie bringt messbare Vorteile:
Größere Zielgruppe. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Dazu kommen Millionen älterer Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder motorischen Einschränkungen. Eine barrierefreie Website erreicht diese Gruppen.
Bessere SEO. Viele WCAG-Anforderungen überlappen mit SEO-Best-Practices: semantisches HTML, Alt-Texte, klare Überschriftenhierarchie, schnelle Ladezeiten. Google bewertet barrierefreie Websites tendenziell besser.
Höhere Conversion-Rate. Klare Labels, verständliche Fehlermeldungen und gute Tastaturnavigation verbessern die Nutzererfahrung für alle — nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Studien zeigen, dass barrierefreie Formulare eine um 20–30 % höhere Abschlussrate erreichen.
Rechtssicherheit. Wer jetzt investiert, ist vor Abmahnungen und Bußgeldern geschützt — und positioniert sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen.
Was KMU jetzt konkret tun sollten
Die Durchsetzung des BFSG wird 2026 konsequenter. Wer bisher nichts unternommen hat, sollte jetzt handeln — nicht erst wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt.
Priorität 1 (diese Woche): Barrierefreiheitserklärung erstellen und auf der Website verlinken. Das ist der häufigste Abmahngrund und in einer Stunde erledigt.
Priorität 2 (diesen Monat): Automatisierten WAVE-Test durchführen, die kritischsten Fehler (fehlende Alt-Texte, kaputte Kontraste, fehlende Labels) beheben.
Priorität 3 (nächste 3 Monate): Vollständige Tastatur- und Screenreader-Prüfung, systematische Nachbesserung, regelmäßige Audits einplanen.
Für viele KMU lohnt es sich, einen einmaligen Barrierefreiheits-Audit durch eine spezialisierte Agentur durchführen zu lassen. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 500 und 2.000 Euro — ein Bruchteil einer möglichen Abmahnung.
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